Produktsuche:










RetroreflexionRetroreflexion

Bei der Retroreflexion kehren spiegelnde und brechende Elemente das auftreffende Licht um und sendet es in die Richtung der Lichtquelle zurück.

Der Rückstrahlwert bezeichnet das Maß des Rückstrahlverhaltens eines Objektes.


Folientypen
Mindestrückstrahlwerte gemäß DIN 67520 Teil 2 und Teil 4

Folientypen


Einsatzmatrix
Einsatzbereiche und Mindestanforderungen bezogen auf die Folientypen

  Einsatzbereiche Typ 1 Typ 2 Typ3
Beispielbild KFZ Warnmarkierung nach DIN 30710
(Fahrzeuge mit Sonderrechten gemäß StVO wie z.B. Baufahrzeuge, Müllfahrzeuge, Winterdienstfahrzeuge, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde, Instandhaltungsfahrzeuge)
  Pflicht  
Beispielbild Container-Warnmarkierung
(Container und Wechselbehälter, die im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt sind)
  Pflicht  
Beispielbild Abfall-Tafel
(Kennzeichnungstafel für Fahrzeuge, mit denen Sondermüll und Sonderabfälle auf öffentlichen Straßen befördert werden)
Pflicht    
Beispielbild ADR-Gefahrguttafel
Kennzeichnungstafeln für Transporte von gefährlichen Gütern auf Straße und Schiene, z.B. Benzin, Heizöl, Diesel etc.)
Pflicht    
Beispielbild Schulbustafel
(Kennzeichnungstafel für Schulbusse)
Pflicht    
Beispielbild Warntafel "Überbreite / Überlänge"
(Fahrzeuge mit Überbreite und Überlänge oder überbreiter und überlanger Ladung, auch im Zusammenhang mit Großraum- Schwertransportern)
Pflicht    
Beispielbild Hubladebühnen-Markierung
(Warnmarkierung für Hubladebühnen und ähnliche Einrichtungen an Fahrzeugen)
  Pflicht  
Beispielbild Parkwarntafel Form A (423 x 423mm)
(Innerorts auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge (keine PKW) sowie Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t)
  Pflicht  
Beispielbild Parkwarntafel Form B (282 x 282 mm)
(Innerorts auf der Fahrbahn abgestellte Fahrzeuge (keine PKW) sowie Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t)
    Pflicht
Beispielbild LAFO-Markierung für Zugmaschinen mit Zwillings-/Breitreifen (423 x 423mm)
(Warntafeln für Zugmaschinen mit Zwillingsbereifung / Breitreifen von 2,75m bis 3,00m gem. §32(1) 1 StvZO)
  Pflicht  
Beispielbild LAFO-Markierung für Zugmaschinen mit Zwillings-/Breitreifen (282 x 282mm)
(Warntafeln für Zugmaschinen mit Zwillingsbereifung / Breitreifen von 2,75m bis 3,00m gem. §32(1) 1 StvZO)
    Pflicht
Beispielbild LAFO-Markierung für Anbaugeräte nach DIN 11030
(Warnmarkierungen für landwirtschaftliche Anbaugeräte sowie selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen)
Pflicht    
Beispielbild LAFO-Markierung für landwirtschaftliche Züge
(Seitliche Kenntlichmachung von land- und forstwirtschaftlichen Zügen gem. ECE 104)
    erlaubt
Beispielbild Langmaterialtransporte
(Seitliche Kenntlichmachung - gesamte Länge - von Fahrzeugkombinationen mit Nachläufern)
  Pflicht  
Beispielbild LKW-Seitenmarkierung
(Linienmarkierung gemäß ECE 104)
    erlaubt
Beispielbild LKW-Konturmarkierung nach ECE 104
(Retroreflektierende Markierungen für schwere und lange Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger gem. ECE 104)
    erlaubt
Beispielbild LKW-Werbung nach ECE 104 (Höchstanforderung)
(Retroreflektierende Werbung gem. ECE 104 - nur in Verbindung mit Konturmarkierung erlaubt)
erlaubt    
Beispielbild ECE 69
(Hintere Kennzeichnungstafeln für bauartbedingt langsam fahrende Fahrzeuge und ihre Anhänger bis 30km/h)
  erlaubt  
Beispielbild ECE 69.01 gem. VkBl.-Verlautbarung (Rand)
(Hintere Kennzeichnungstafeln für bauartbedingt langsam fahrende Fahrzeuge und ihre Anhänger bis 30km/h)
    erlaubt
Beispielbild ECE 69.01 gem. VkBl.-Verlautbarung (Innenteil)
(Hintere Kennzeichnungstafeln für bauartbedingt langsam fahrende Fahrzeuge und ihre Anhänger bis 30km/h)
erlaubt    
Beispielbild ECE 70
(Hintere Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge und ihrer Anhänger)
  erlaubt  
Beispielbild ECE 70.01 gem. VkBl.-Verlautbarung (Rand/Schraffen rot)
(Hintere Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge und ihrer Anhänger)
erlaubt    
Beispielbild ECE 70.01 gem. VkBl.-Verlautbarung (Innenteil/Schraffen gelb)
(Hintere Kennzeichnung schwerer und langer Fahrzeuge und ihrer Anhänger)
    erlaubt



[ Zurück ]